Babyklappe

Beispielfoto einer Babyklappe in Berlin-Spandau: „Der wahre Jakob“ | Wikimedia.org

Das Ziel von Babyklappen ist es, die Tötung oder Aussetzungen von Neugeborenen zu verhindern. Diese Möglichkeit, sich von seinem Kind zu trennen, richtet sich also insbesondere an Frauen in extremen Notsituationen. Kliniken, Vereine oder auch Klöster halten solche Babyklappen vor. Das Baby, das die Frau zuvor allein entbunden hat, kann Tag und Nacht in eine Klappe mit einem Wärmebettchen gelegt werden. Durch die Öffnung der Klappe wird (zeitversetzt) ein Signal ausgelöst, wodurch eine MitarbeiterIn informiert wird. Das Kind wird untersucht. Wenn es gesund ist, kann es das Krankenhaus nach 3-4 Tagen verlassen. Das Jugendamt übernimmt die Verantwortung und sucht eine geeignete Pflegefamilie. Nach 8 Wochen wird die Adoption eingeleitet; solange kann die leibliche Mutter ihre Entscheidung noch rückgängig machen. Auch hinsichtlich der Babyklappe gibt es keine rechtlichen Grundlagen, es handelt sich also um eine Grauzone. Es muss berücksichtigt werden, dass das Kind keine Möglichkeiten hat, seine Wurzeln zu erforschen.

Quellen