Schwangerschaftsabbruch(Abruptio, Abtreibung)

Hier findest Du Informationen zu rechtlichen Regelungen, Fristen, Kosten, Methoden sowie Risiken rund um das Thema Abtreibung.

Du bist ungeplant schwanger und denkst über eine Abtreibung nach?

Um eine gute Entscheidung für Dich und Dein Kind zu treffen, kann es hilfreich sein, Dich über den Ablauf, rechtliche Regelungen und mögliche Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Wir haben Dir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Solltest Du darüber hinaus Fragen haben, melde Dich gerne direkt bei uns.

Eine Frau mit gelbem Pulli sitzt in ihrem Wohnzimmer, starrt verzweifelt auf einen Schwangerschaftstest und stützt ihren Kopf mit ihrer linken Hand

Schwangerschaftsabbruch: Rechtliche Regelung und Fristen in Deutschland

Eine junge Frau mit Brille sitzt mit ernstem Gesichtsausdruck auf einer Couch, im Vordergrund eine weitere, nicht sichtbare Person, die Notizen auf einem Klemmbrett macht

Beratungsregelung sowie medizinische und kriminologische Indikation

Gemäß § 218 StGB gilt ein Schwangerschaftsabbruch als Unrecht. Straffrei bleibt dieser nach Beratungsregelung jedoch, wenn

  • die Frau den Abbruch verlangt und
  • eine dreitägige Bedenkzeit hatte, nachdem sie
  • eine Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wahrgenommen hat (dort erhält sie den sog. „Beratungsschein“) und
  • der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen (nach Empfängnis) von einer Ärztin / einem Arzt durchgeführt wird.

Über die ersten 12 Wochen (nach Empfängnis) hinaus kann ein Abbruch straffrei bleiben (unter Umständen bis unmittelbar vor der Geburt), wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Leben oder die (körperliche und / oder seelische) Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Zudem ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche (nach Empfängnis) ohne Pflichtberatung straffrei, wenn eine kriminologische Indikation vorliegt, d. h. wenn die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) zustande gekommen ist.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die für den Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung notwendige Konfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratung soll „ergebnisoffen“ geführt werden (die Frau darf nicht zu einer Entscheidung überredet werden). Deshalb sollen der schwangeren Frau neben der Option einer Abtreibung auch alternative Handlungsoptionen aufgezeigt werden, die sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen können, wie z. B. die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Frau soll umfassend darüber aufgeklärt werden, welche Rechte sie hat und welche (finanziellen) Leistungen ihr zustehen. Auch dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft ein Recht auf Leben hat, ist eine wichtige Information für die Mutter. Auch Männer können und sollten Beratung in Anspruch nehmen. Die Konfliktberatung soll durch Einfühlsamkeit und umfangreichen Rat und Hilfe dazu beitragen, die Notlage der Frau / der Familie abzuwenden.

Zwei junge Frauen sitzen nebeneinander und unterhalten sich
  1. 218 StGB (Stand: 13.03.2019)
  2. 5 SchKG (Stand: 13.03.2019)
Eine Frau mit weißer Bluse sitzt vor einem Schreibtisch mit Taschenrechner, Notizbuch und Brille und hält dabei ein Smartphone in der Hand

Schwangerschaftsabbruch: Kosten und Kostenübernahme

Bei einer Abtreibung nach Beratungsregelung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht. Die selbst zu zahlenden Kosten belaufen sich je nach Methode auf zwischen 350 € und 600 €. Bei stationärer Aufnahme wird der entsprechende Tagessatz in Rechnung gestellt. Abhängig von dem persönlichen Einkommen kann bei der Krankenkasse eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die exakten Kosten einer Abtreibung können im Vorfeld in der betreffenden Praxis oder Klinik erfragt werden.

Wird die Abtreibung aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Dies kann ebenfalls vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.

Abtreibungsmethoden

In Abhängigkeit von der Schwangerschaftswoche, der Indikation sowie dem Alter und Gesundheitszustand der schwangeren Frau wird ein Schwangerschaftsabbruch mit Abtreibungstabletten oder operativ durchgeführt.

Diese Methode ist mit knapp 61 % die gängigste in Deutschland. Die Schwangerschaftsabbrüche mithilfe der Absaugung werden meist bis zur 12. Schwangerschaftswoche ausgeführt.

Wenn eine Frau schwanger ist, wirkt ihr Körper wie ein Schutz für das heranwachsende Baby. Der Muttermund (die Öffnung der Gebärmutter) ist ganz hart und fest verschlossen. Zusätzlich bildet sich ein Schleimpfropf, sodass Keime nicht eintreten können. Aus diesem Grund werden der Mutter spezielle Hormon-Zäpfchen vor den Muttermund gelegt, damit sich der Gebärmutterhals leichter erweitern lässt.

Bei einer Abtreibung bekommt die Mutter eine Vollnarkose oder eine Sedierung. Der Gebärmutterhals wird so erweitert, dass das Saugrohr vordringen kann und der Kopf des Kindes hindurchpasst. Anschließend führt der Arzt ein Saugrohr ein; der Körper des Kindes wird durch den starken Druck zerrissen und abgesaugt. Schließlich schabt der Arzt mit einer Kürette die eventuell zurückgebliebenen Teile des Kindes und des Gewebes aus der Gebärmutter heraus.

Abhängig von der Schwangerschaftswoche kann das Kind bei dieser Methode eine Größe von bis zu 8 cm haben.

Diese Methode (ca. 15 %) wird heute zumeist von der Absaugung abgelöst, da die Ausschabung (Curettage) mit größeren Risiken für die Mutter verbunden ist. Bei der Curettage wird das Kind nebst Schwangerschaftsgewebe nach und nach aus der Gebärmutter ausgeschabt. Abhängig von der Größe wird es bei diesem Vorgang zwangsläufig zerteilt, da der Arzt nicht unter Sicht arbeitet.

Der chemische Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland immer häufiger (etwa ein Drittel) gewählt, da der Gebärmutterhals nicht instrumentell geöffnet werden muss und nicht die Gefahr besteht, die Gebärmutterwand zu verletzen.

Der Prozess des chemischen Abbruchs zieht sich über mehrere Tage hin. Zunächst wird die Tablette Mifepriston (Mifegyne®) eingenommen. Der Wirkstoff wirkt dem Gelbkörperhormon, dem Progesteron, das die Schwangerschaft erhält, entgegen. Der Körper der schwangeren Frau „glaubt“ also, es würde kein Kind existieren. Die Gebärmutterschleimhaut wird abgebaut und die Versorgung gestoppt. Nach 48 Stunden ist das Kind meist tot. Ca. zwei Tage später erhält die Frau eine weitere Tablette (Misoprostol). Dieses Präparat, ein sogenanntes Prostaglandin, wird off-label genutzt: Das bedeutet, es ist für eine Anwendung bei Abtreibung nicht offiziell zugelassen. Durch diese Tablette zieht sich die Gebärmutter zusammen und der Gebärmutterhals öffnet sich. Das Kind und das Schwangerschaftsgewebe werden ausgestoßen, was z. T. starke Blutungen verursacht. Weitere mögliche Nebenwirkungen: starke Unterbauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit. Gelegentlich (bei 2-5 %) ist zusätzlich eine Ausschabung erforderlich, wenn Schwangerschaftsgewebe in der Gebärmutterhöhle verblieben ist.

Obgleich die Abtreibung mit Mifegyne® vielerorts als „schonender“ beworben wird, melden uns viele Frauen zurück, dass sie diese Methode im Gegenteil als besonders belastend und beängstigend empfinden, weil sie den langen Prozess bis zum Tod des Kindes hautnah miterleben. Meistens sind sie dabei alleine, d.h. ohne ärztliche Aufsicht. Da die Abtreibungspille nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche (max. 63. Tag) ab Beginn der letzten Regelblutung verabreicht wird, bleibt der Frau wegen der kurzen Frist kaum Zeit, über mögliche Alternativen nachzudenken.

Es besteht grundsätzlich eine Möglichkeit, den durch die Abtreibungspille eingeleiteten Prozess durch eine ärztlich beaufsichtigte, umgehende Einnahme von Progesteron zu stoppen, solange man Misoprostol noch nicht eingenommen hat. Wenn Du dies möchtest, ruf bitte schnellstmöglich bei unserer Notrufnummer 0800 36 999 63 an. Weitere Informationen über Progesteron und die Wirkung.

Eine Spätabtreibung (d. h. die Abtreibung nach der 14. Schwangerschaftswoche bis kurz vor der Geburt) ist in Deutschland bei medizinischer Indikation straffrei. Der Arzt bescheinigt, dass die Mutter körperliche oder seelische Schäden davontrüge, wenn sie die Schwangerschaft fortführen würde. Die vorgenannten Methoden können bei einer Spätabtreibung nicht eingesetzt werden. Aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes (mitunter ist dieses bereits lebensfähig) muss die Mutter stationär aufgenommen werden. Dort werden künstliche Wehen ausgelöst, durch die das Kind meist stirbt. Die Mutter bringt das Kind als Totgeburt auf die Welt. Sofern das Kind auch außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre (spätestens jenseits der 23. Schwangerschaftswoche), wird es dort zuerst getötet. Dies geschieht durch eine giftige Substanz (Kaliumchlorid), die dem Baby ins Herz injiziert wird. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen und muss sodann tot geboren werden. Eine Vollnarkose ist nicht möglich, da die Mutter bei der Geburt mitwirken muss. Eine Spätabtreibung kann aus diesem Grund für die Mutter ein extrem belastendes und mitunter traumatisches Erlebnis sein.

  1. Statistik zu Abbruchmethoden(Stand: 2022).
  2. Buth, Ute; Schirrmacher, Thomas (Hg.). (2013). Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Entscheidungshilfen. Holzgerlingen.
  3. Erlbruch, Dorothee. (1998) (2. Aufl.) Das Trauma danach – Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Asendorf.
  4. Baby-und-Familie.de. Schwangerschaftsabbruch – Genau geregelt. (Stand: 13.03.2019)

Mögliche Folgen nach einer Abtreibung

Eine junge Frau liegt barfuß in Freizeitbekleidung zusammen gekrümmt auf einer dunklen Couch, hält sich den Bauch und schaut traurig

Mögliche körperliche Folgen

Ein Schwangerschaftsabbruch stellt immer auch ein Risiko für die Gesundheit der Mutter dar. Die zu erwartenden körperlichen Komplikationen bewegen sich in der Literatur zwischen 2 und 10 Prozent.

  • Blutungen / Blutverlust / Blutübertragungen
  • Gewebeeinriss am Gebärmutterhals
  • Durchstoßen der Gebärmutterwand
  • Fieber
  • Infektionen
  • Entzündung der Eileiter / des Halteapparates der Gebärmutter
  • Narkosezwischenfall
  • „Sonstige Komplikationen“
  • Blutgerinnsel (Thrombose, Embolie)
  • Blutungsstörungen und Entzündungen der Gebärmutterhöhle, ggf. Nachoperation nötig
  • Schäden am Gebärmutterhals
  • Verwachsungen und Verklebungen, Folge bei Nichtheilung: Unfruchtbarkeit
  • Bei späteren Schwangerschaften:
    • Erhöhtes Risiko einer Frühgeburt und von
    • Eileiterschwangerschaften
    • Schwierigkeiten bei der Einnistung des Kindes
  1. Buth, Ute; Schirrmacher, Thomas (Hg.). (2013). Schwangerschaftsabbruch – Fakten und Entscheidungshilfen. Holzgerlingen.
  2. Kremling, Goecke, Solbach. (1991). Forensische Gynäkologie. Stuttgart.
  3. Holzgreve, W.; Danzer, E. in Dudenhausen, J. (2002). Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Berlin.
  4. Ärztezeitung. (2012). Abtreibung hat Folgen für nächste Schwangerschaft: (Stand: 13.03.2019).

Mögliche psychische Folgen

Die psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen sind weitaus schwerer zu greifen als die körperlichen. Sie werden derzeit hitzig diskutiert und stehen in der Gefahr, entweder zu stark betont oder aber zu stark bagatellisiert zu werden.

Bei den meisten Frauen stellt sich unmittelbar nach dem Eingriff zunächst eine Erleichterung ein. Viele Frauen, die abgetrieben haben, berichten aber später, dass sie ihr Baby nicht mehr vergessen können. Manche können den Schmerz eine Zeitlang gut verdrängen. Andere brechen sofort in Tränen aus, wenn sie aus der Narkose erwachen. Betroffene Frauen berichten, dass sich ihr Herz immer wieder vor Trauer zusammenzieht, besonders an dem Tag, an dem das Baby geboren worden wäre, beim Anblick schwangerer Frauen oder beim Lächeln eines Kindes. Sie fragen sich, wie alt ihr Kind nun wäre, ob es ein Junge oder ein Mädchen geworden wäre. Schmerzlich wird ihnen bewusst, dass ihnen ihr wertvolles Kind weggenommen wurde. Ein häufiges Resultat einer Abtreibung sind auch anschließende Partnerschaftskonflikte und eine damit verbundene Trennung (die Mehrheit der Paare trennt sich innerhalb eines Jahres). Viele Frauen sind im Nachhinein überzeugt, dass sie es hätten schaffen können, und bereuen ihre Entscheidung aus tiefstem Herzen.

Einige Frauen erleben die Abtreibung aus unterschiedlichen Gründen traumatisch, z. B. weil sie vom Partner dazu genötigt wurden oder weil sie den Abbruch als gewaltsamen Eingriff in ihre Intimsphäre wahrgenommen haben. Folgende Symptome können auftreten:

  • Depressionen
  • Sozialer Rückzug, Isolation, Abstumpfung
  • Absterben des Gefühlslebens (Roboter-Syndrom)
  • Essstörungen
  • Übererregung / Überwachsein / Schlafstörungen
  • Albträume / Flashbacks
  • Angst-/ Panikstörungen
  • Substanzmissbrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen)
  • Suizidgedanken und Suizid

Alle diese genannten Probleme können sich kausal auf den vorausgehenden Schwangerschaftsabbruch beziehen, sie müssen es aber nicht. Sie können durch den Abbruch geweckt oder verstärkt worden sein.

Vielleicht interessierst Du Dich auch für persönliche Erfahrungsberichte von Frauen, die abgetrieben haben.

  1. Angelika Pokropp-Hippen. (2015). Tabu Abtreibung. Die Dokumentation. ARTE. (Stand: 13.03.2019).
  2. Angelika Pokropp-Hippen. (2014). Wege zum Schattenkind. Kisslegg.
  3. Elbruch, Dorothee. (1998) (2. Aufl.) Das Trauma danach – Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Asendorf.
  4. N. (1975). Emotional Responses of Women Following Therapeutic Abortion. In: American Journal of Orthopsychiatry. 45 (3) 4. S. 453.
  5. Gissler et. al., “Injury deaths, suicides and homicides associated with pregnancy, Finland 1987-2000,” European J. Public Health 15(5):459-63, 2005.
  6. PK Coleman et. al., “Induced abortion and anxiety, mood, and substance abuse disorders: Isolating the effects of abortion in the national comorbidity survey,” Journal of Psychiatric Research doi:10.1016/jpsychires.2008.10.009, 2008.
  7. DM Fergusson et. al., “Abortion and mental health disorders: evidence from a 30-year longitudinal study,” The British Journal of Psychiatry, 193: 444-451, 2008.
  8. DM Fergusson, et. al., “Abortion in young women and subsequent mental health,” Journal of Child Psychology and Psychiatry 47(1):16-24, 2006.
  9. JR Cougle, DC Reardon, PK Coleman, “Generalized Anxiety Following Unintended Pregnancies Resolved Through Childbirth and Abortion: A Cohort Study of the 1995 National Survey of Family Growth,” Journal of Anxiety Disorders 19:137-142, 2005.
  10. DC Reardon and PK Coleman, “Relative Treatment Rates for Sleep Disorders and Sleep Disturbances Following Abortion and Childbirth: A Prospective Record Based-Study,” Sleep 29(1):105-106, 2006.
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  12. PK Coleman et. al., „Predictors and Correlates of Abortion in the Fragile Families and Well-Being Study: Paternal Behavior, Substance Abuse and Partner Violence,“ International Journal of Mental Health and Addiction, DOI 10.1007/s11469-008-9188-7, 2008.
  13. PK Coleman, DC Reardon, JR Cougle, “Substance use among pregnant women in the context of previous reproductive loss and desire for current pregnancy,” British Journal of Health Psychology 10, 255-268, 2005.
  14. PK Coleman, “Resolution of Unwanted Pregnancy During Adolescence Through Abortion Versus Childbirth: Individual and Family Predictors and Psychological Consequences,” Journal of Youth and Adolescence 2006. 10/09.
  15. Ashton, They Psychosocial Outcome of Induced Abortion”, British Journal of Ob&Gyn., 87:1115-1122, (1980).
  16. Somers, “Risk of Admission to Psychiatric Institutions Among Danish Women who Experienced Induced Abortion: An Analysis on National Record Linkage,” Dissertation Abstracts International, Public Health 2621-B, Order No. 7926066 (1979); H. David, et al., “Postpartum and Postabortion Psychotic Reactions,” Family Planning Perspectives 13:88-91 (1981).
  17. Francke, The Ambivalence of Abortion (New York: Random House, 1978) 84-95.
  18. Zakus, “Adolescent Abortion Option,” Social Work in Health Care, 12(4):87 (1987); Makhorn, “Sexual Assault & Pregnancy,” New Perspectives on Human Abortion, Mall & Watts, eds., (Washington, D.C.: University Publications of America, 1981).
Eine junge Frau sitzt nachdenklich in einem Fensterrahmen im Erdgeschoss und schaut in die Ferne
Eine mit dem Smartphone telefonierende Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem silbernen Laptop

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