Deine HandlungsoptionenundMöglichkeiten

Du bist ungeplant schwanger und denkst, dass eine Abtreibung die einzige Möglichkeit ist?

Wir erleben es häufig, dass Frauen nicht unbedingt sagen: „Ich möchte kein Kind.“, sondern vielmehr: „Ich möchte unter diesen Umständen kein Kind.“ Damit sind nicht selten Faktoren gemeint, denen abgeholfen werden kann, z. B. Wohnungsnot, finanzielle Sorgen, Überforderungsgefühle und Abgeschlagensein.

In diesen Fällen lohnt sich ein Blick auf Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten, von denen wir Dir die wichtigsten zusammengetragen haben. Unsere Beraterinnen sprechen auch gerne mit Dir über Deine ganz persönliche Situation. Gemeinsam können wir schauen, welche Unterstützungen und Hilfen für Dich möglich sind.

Zudem kann es für Dich hilfreich sein, Dir über Deine zentralen Bedürfnisse bewusst zu werden. Nutze dafür gerne unseren Fragebogen oder kontaktiere uns direkt.

Verzweifelte Frau hockt zusammengekauert auf dem Boden – vitaL
Eine junge Frau in gelbem Pulli & mit Rucksack steht im Sonnenuntergang auf einer Anhöhe vor einem Wald richtung Sonne gewandt und hat die Arme ausgebreitet

Auch wenn Dein Kind nicht bei Dir bleiben kann, gibt es gute Optionen für Euch!

Manchmal ist der Verbleib des Kindes bei der Mutter aber einfach keine Option (z. B. weil die Mutter sich hierdurch in Gefahr begibt). Dann gibt es zusätzlich die Möglichkeiten der anonymen oder vertraulichen Geburt, der Adoption oder von Pflegefamilien, die wir Dir hier genauer vorstellen. Bitte sprich uns bei Fragen gern an.

Eine mit dem Smartphone telefonierende Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem silbernen Laptop

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Deine Handlungs­optionen und Möglichkeiten im Überblick

Finanzielle Hilfe

Finanzielle Hilfen während der Schwangerschaft:

Finanzielle Hilfen nach der Geburt:

  • Für Alleinerziehende: Unterhalt vom Kindesvater oder – wenn dies nicht möglich ist – sog. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, derzeit min. 187 Euro monatlich.
  • Bei niedrigem Einkommen ist auch die Beantragung von Wohngeld möglich. Der Wohngeldrechner zeigt Dir, ob Du berechtigt bist.

Praktische Hilfe

  • Wellcome bietet praktische Hilfe im ersten Jahr nach der Geburt. Ehrenamtliche entlasten im Alltag, z. B. indem sie auf die Geschwister aufpassen, während Du einen Termin wahrnimmst oder Dich ausruhst.
  • Kleiderkammern, um günstig (oder geschenkt) Babykleidung zu erhalten (in den Familienzentren in der Nähe nach solchen Angeboten fragen).
  • Haushaltshilfen können im Bedarfsfall Entlastung bringen (direkt bei der Krankenkasse anfragen).
  • Familienhebammen oder Familienkrankenschwestern haben eine Zusatzqualifikation und helfen Müttern und Familien in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen über einen längeren Zeitraum – i. d. R. im ersten Jahr nach der Geburt.
  • Frühe Hilfen sind Angebote an Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Verschiedene Fachkräfte arbeiten miteinander, damit Eltern bestmöglich dabei unterstützt werden, ihre Kinder zu betreuen und zu fördern.
  • Sozialberatung kannst Du jederzeit in Anspruch nehmen, wenn Du z. B. Schwierigkeiten mit Behörden hast, Anträge ausfüllen musst, wissen möchtest, was Dir eigentlich alles an finanziellen Leistungen zusteht. Sozialberatungsstellen findest Du i. d. R. an Deinem Wohnort, z. B. bei der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen oder der Diakonie.
  • Leihgroßeltern können stundenweise ein Kind beaufsichtigen und versorgen. Meist sind die Leihomas selbst Mütter im Alter zwischen 55 und 65 Jahren. Eine schöne Gelegenheit, um Alt und Jung zusammenzubringen.

Melde Dich gerne bei uns, wenn Du Fragen zu den einzelnen Hilfen hast.

Eine ältere Dame und ein junges Mädchen sitzen zusammen und malen mit Buntstiften

Mutter-Kind-Einrichtungen

Du bist selbst noch relativ jung? Und fühlst Dich zu unerfahren für ein Leben alleine mit Kind? Dann könnte eine Mutter-Kind Einrichtung (für Frauen ab 14 Jahren) für Dich eine Option sein. So wärst Du nach der Geburt für einen gewissen Zeitraum nicht gleich auf Dich allein gestellt und könntest Dich in Dein Leben mit Baby einfinden. Der Vorteil dieser Einrichtungen ist, dass den schwangeren oder alleinerziehenden Frauen jederzeit für alle Fragen und Unklarheiten pädagogisches Fachpersonal zur Seite steht. In der Regel leben die Frauen mit ihren Kindern in eigenen Wohnungen, können aber jederzeit auf ihre Betreuer zurückgreifen, die ihnen helfen, das Leben mit Kind für alle Beteiligten gut zu gestalten. Hier bekommst Du Unterstützung zur Bewältigung Deiner Lebenssituation und kannst sogar Deinen Schul- oder Berufsabschluss machen. Auch Dein Kind wird gezielt betreut und gefördert.

Das Leben in einer Mutter-Kind-Einrichtung basiert auf Freiwilligkeit, die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt getragen (nähere Infos z. B. hier)

Adoption / Pflege

Manche Frauen können sich nicht mit dem Gedanken abfinden, ein Kind zu bekommen. Zu vieles scheint dagegen zu sprechen. Doch auch eine Abtreibung kommt für sie nicht in Frage, weil sie dem Leben, das in ihnen heranwächst, eine Bedeutung und eine Würde zusprechen, oder weil sie nicht mit der Last weiterleben wollen, ihrem Kind das Leben verwehrt zu haben.

Vielleicht geht es Dir auch so? Dann könnte es ein Kompromiss sein, Dein Kind nach der Geburt zur Adoption oder in eine Pflegefamilie zu geben. Auf diese Weise könntest Du Deinem Kind ermöglichen, ein erfülltes Leben zu führen, auch wenn Du es ihm in diesem Augenblick selbst nicht bieten könntest.

Eine junge Familie mit einem Kleinkind spielt in einer modernen Wohnung – vitaL

Informationen zur Adoption

Zahlreiche Paare in Deutschland können keine leiblichen Kinder bekommen und wünschen sich nichts sehnlicher, als endlich Eltern zu werden. Tatsächlich gibt es (sehr) viele Adoptivbewerber, auf die zurzeit nur (sehr) wenige Kinder kommen. (Verhältnis 4,5 zu 1; Stand 2021). Kinder, deren Mütter sich gegen eine Abtreibung, aber für eine Adoptionsfreigabe entscheiden, hätten demzufolge allerbeste Voraussetzungen, um bei liebevollen Adoptiveltern ein Zuhause zu finden. Das Kind wird für einen gewissen Zeitraum (ca. 1 – 2 Jahre) in Adoptionspflege gegeben, was bedeutet, dass das Kind bereits bei den Adoptiveltern lebt, das Jugendamt aber noch die Vormundschaft für das Kind übernimmt. Erst nach der offiziellen Adoption durch Gerichtsbeschluss geht das Sorgerecht auf die Adoptiveltern über.

Allein die leibliche Mutter darf entscheiden, was ihr bei der Adoption ihres Kindes wichtig ist (z. B. die Religion der Adoptiveltern, Alter, Geschwisterkinder, Namensgebung etc.). Auch über die Form der Adoption darf die leibliche Mutter entscheiden. Man unterscheidet:

Offene Adoption

Abgebende und annehmende Eltern kennen sich persönlich und wissen gegenseitig um ihre Daten (Name, Adresse etc.). Gelegentlich finden Kontakte statt.

Halboffene Adoption

Abgebende und annehmende Eltern haben sich (idR in der Adoptionsvermittlung) kennengelernt. Daten (Name, Adresse etc.) werden nicht ausgetauscht. Gegenseitige Briefe laufen über die Adoptionsvermittlung.

Inkognito-Adoption

Häufigste Form der Adoptionsvermittlung. Die leiblichen Eltern wissen nicht, wer ihr Kind angenommen hat. Die Adoptiveltern kennen hingegen die Daten und die Geschichte der leiblichen Eltern und des Kindes.

Leider bekommen Mütter, die ihr Kind anderen Menschen anvertrauen, häufig nicht die Anerkennung, die sie verdienen würden. Für viele Frauen ist es aber ein Akt der Liebe, sich gegen eine Abtreibung und für eine Adoption entschieden zu haben, und ihnen gebührt Respekt vor dieser schwierigen Entscheidung.

Informationen zur Pflegefamilie

Eine Pflegefamilie kommt dann in Betracht, wenn die leibliche Mutter sich noch nicht ganz sicher ist, ob sie das Baby etwas später doch zu sich holen kann, z. B. wenn persönliche Schwierigkeiten (ausgelöst z. B. durch einen Schicksalsschlag, eine Drogensucht oder anderweitige psychische Probleme) erst in den Griff zu bekommen sind. In diesem Fall würde das Baby in eine Pflegefamilie gegeben werden. Die Pflegefamilie nimmt das Kind bei sich auf, betreut und erzieht es, bis sich die Lage bei der Mutter stabilisiert hat und sie ihr Kind ggf. wieder zu sich holen kann oder das Kind volljährig wird. Eine gute Zusammenarbeit von Jugendamt, Pflegefamilie und leiblicher Mutter / leiblichen Eltern ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Pflegschaft. Es wird eine Regelung zu Besuchskontakten vereinbart. In den meisten Fällen verbleibt das Sorgerecht bei der leiblichen Mutter, d.h. diese kann selbst entscheiden, ob und wann sie das Kind wieder zu sich nehmen möchte, auch wenn das Jugendamt an dieser Entscheidung beteiligt wird. Die Vorteile an einer Pflegefamilie für die leiblichen Eltern sind:

  1. Das Kind wächst in einer stabilen Umgebung auf und ist in einen strukturierten Familienalltag eingebunden.
  2. Die leibliche Mutter / leiblichen Eltern haben die Gelegenheit, ihre persönlichen Herausforderungen anzugehen und zu bewältigen. Im Unterschied zur Adoptionsfreigabe bietet die Inpflegegabe die Möglichkeit, das Kind wieder zu sich zu holen, wenn sich die persönliche Situation stabilisiert hat.
  1. Álvarez, Sonja. (2018). Weniger Adoptionen in Deutschland, aber mehr Kinder von „Leihmüttern“. (Stand: 13.03.2019).
  2. Moses-Online.  Adoptionsformen.
  3. Adoptierte.de. Allgemeine Infos über das Adoptionsrecht .
  4. Gillig-Riedle, Barbara; Riedle, Herbert; Riedle, Brigitte. (2007). Adoption. Alles, was man wissen muss. Würzburg.
  5. Moses-Online. Verschiedene Formen der Familienpflege.
  6. Eltern im Netz. Pflegefamilie und Pflegekinder.
Eine junge Mutter sitzt mit ihrem Mädchen auf einer grünen Couch und sie malen gemeinsam
Blick von oben auf den Bauch einer schwangeren Frau in Schwarz-Weiss

Vertrauliche / Anonyme Geburt

Eine Schwangere kann aber auch gute Gründe haben, ihr Kind vollständig im Schutz der Anonymität auf die Welt zu bringen und einer anderen Familie anzuvertrauen. Manche Frauen haben Angst vor Gewalt (z. B. aus religiösen Motiven), andere haben die Sorge, ausgestoßen zu werden, wenn bestimmte Menschen von dem Baby erfahren. Häufig ist es aber auch so, dass die Frauen befürchten, ihre Familie würde sie dazu überreden, das Kind zu behalten oder abtreiben zulassen, und entscheiden sich deshalb für eine Geburt im Schutz der Anonymität. Befindest Du Dich in so einer oder einer ähnlichen Situation? Hierfür gibt es zwei verschiedene Formen der Geburt.

Vertrauliche Geburt

Bei der vertraulichen Geburt kennt nur die eigens dafür ausgebildete Beraterin die echten Daten der Mutter. Die Beraterin nimmt die Daten einmalig auf und hinterlegt diese sicher. Im weiteren Verfahren wird nur noch ein Pseudonym verwendet. Frühestens mit 16 Jahren hat das Kind das Recht, die Identität der Mutter zu erfahren. Die Mutter wird vor und auf Wunsch auch nach der Geburt von der Beraterin begleitet. Sie kann medizinisch sicher und geschützt entbinden. Sämtliche anfallenden Kosten müssen nicht von der Mutter bezahlt werden.

Anonyme Geburt

Im Gegensatz zur vertraulichen Geburt gibt die Mutter bei der anonymen Geburt ihre Daten an keiner Stelle an. Hiermit wird ausgeschlossen, dass das Kind jemals einen Bezug zu seiner Mutter herstellen kann. Da Kinder aber ein Grundrecht auf Identität haben, ist eine anonyme Geburt in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Da eine Mutter jedoch gute Gründe für ein solches Vorgehen haben kann, sind die Kliniken verpflichtet, sie aufzunehmen und medizinisch zu versorgen. Die Frau erscheint also ohne Anmeldung direkt zur Entbindung in der Klinik, ohne ihren Namen zu nennen und ohne ihre Versicherungskarte herauszugeben. Sie darf nicht gezwungen werden, ihre Identität preiszugeben. Falls die Frau vorher bei einer Beratungsstelle war, kann die Beratungsstelle sie u. U. in einer Klinik zur anonymen Geburt anmelden.

  1. Vertrauliche Geburt (Stand: 13.03.2019).
  2. Deutsche Krankenhaus Gesellschaft. Vertrauliche Geburt – Checkliste. (Stand: 13.03.2019).

Babyklappe

Das Ziel von Babyklappen ist es, die Tötung oder Aussetzungen von Neugeborenen zu verhindern. Diese Möglichkeit, sich von seinem Kind zu trennen, richtet sich also insbesondere an Frauen in extremen Notsituationen. Kliniken, Vereine oder auch Klöster halten solche Babyklappen vor. Das Baby, das die Frau zuvor allein entbunden hat, kann Tag und Nacht in eine Klappe mit einem Wärmebettchen gelegt werden. Durch die Öffnung der Klappe wird (zeitversetzt) ein Signal ausgelöst, wodurch ein Mitarbeiter informiert wird. Das Kind wird untersucht. Wenn es gesund ist, kann es das Krankenhaus nach 3 – 4 Tagen verlassen. Das Jugendamt übernimmt die Verantwortung und sucht eine geeignete Pflegefamilie. Nach 8 Wochen wird die Adoption eingeleitet; solange kann die leibliche Mutter ihre Entscheidung noch rückgängig machen. Auch hinsichtlich der Babyklappe gibt es keine rechtlichen Grundlagen, es handelt sich also um eine Grauzone. Es muss berücksichtigt werden, dass das Kind keine Möglichkeiten hat, seine Wurzeln zu erforschen.

Das Schild einer Babyklappe befestigt an einem Laternenmast vor einer Hecke
Eine mit dem Smartphone telefonierende Frau sitzt an einem Schreibtisch vor einem silbernen Laptop

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